- office78675
- 20. Sept. 2023
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Die finanziellen Verhältnisse von Bewerberinnen und Bewerbern können bei der Besetzung sensibler Posten von Bedeutung sein. Es liegt zum Beispiel nahe, Personen, die unter finanziellem Druck stehen, nicht an Stellen einzusetzen, die mit der Verwaltung von Vermögenswerten oder Bargeld einhergehen.

Hinweise auf die finanzielle Lage einer Person gibt ein Auszug aus der Datenbank des KSV 1860. Diese Gläubigerschutzorganisation erstellt die Liste unerwünschter Kundenverbindungen (UKV), die Konsumenten-Kredit-Evidenz (KKE) und die Warenkreditevidenz (WKE). Auf der UKV-Liste sind Personen erfasst, die bei Banken in Zahlungsverzug gekommen sind und gegen die deshalb gerichtliche Betreibungsmaßnahmen gesetzt wurden. In der KKE sind Daten zu Krediten vermerkt, die aufgenommen wurden und derzeit abbezahlt werden. Die WKE gibt Auskunft über Fälle von Forderungsbetreibung - sei es gerichtlich über Anwälte oder außergerichtlich über Inkassobüros.
Die genannten Daten werden dem KSV von Banken, Anwälten und Firmen (z.B. Handybetreibern) zur Verfügung gestellt. Der KSV erhält keine Daten von den Exekutionsgerichten. Die Crux beim KSV-Auszug besteht darin, dass die Informationsqualität von jenen Banken und Firmen abhängig ist, die die Daten zur Verfügung stellen. Daher scheinen manchmal Kredite als offen auf, die bereits getilgt wurden. Auf der anderen Seite kann es Betreibungsmaßnahmen geben, die dem KSV nicht gemeldet wurden.
Der KSV-Auszug ist eine nützliche Informationsquelle, wenn es darum geht, die finanziellen Verhältnisse von Bewerberinnen und Bewerbern einzuschätzen. Wichtig für den Arbeitgeber ist jedoch, bei der Informationsbewertung die oben genannten Unschärfen und Einschränkungen zu beachten.