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NIS2:
Abwarten ist keine Option

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In einer digitalisierten Welt sind Unternehmen mehr denn je auf ihre Cybersicherheit angewiesen. Die EU-weite NIS2-Richtlinie reagiert auf zunehmende Cyber-Risiken, indem sie Organisationen zu einem höheren Sicherheitsniveau verpflichtet. Über rein technische Schutzmaßnahmen hinaus stellt die Richtlinie klar, dass Cybersicherheit eine ganzheitliche Aufgabe ist, die bei den Menschen beginnt. Pre-Employment Screening ist daher keine optionale Maßnahme, sondern eine rechtlich verankerte Verpflichtung, um die Integrität Ihrer Organisation zu sichern und die NIS2-Anforderungen zu erfüllen.

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Ihre rechtliche Verpflichtung als Chefsache

Die Nichtbeachtung der NIS2-Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehören nicht nur hohe Geldbußen (bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes), sondern auch die persönliche Haftung und ein mögliches Amtsverbot für die Geschäftsleitung. Dies unterstreicht, dass die Verantwortung für Cybersicherheit auf der höchsten Ebene der Unternehmensführung liegt.

Die Richtlinie und der Umsetzungsleitfaden legen klare Vorgaben für die Personalsicherheit fest. Als Unternehmen müssen Sie diese proaktiv umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden und Ihr Sicherheitsniveau nachhaltig zu stärken.

Wie NIS2-fit ist Ihr Unternehmen?

  • Einstellung von qualifiziertem Personal:
    Die NIS2-Richtlinie verlangt Mechanismen zur Einstellung von qualifiziertem Personal. Dazu gehört, die beruflichen Qualifikationen und den Hintergrund von Bewerbern zu überprüfen.

  • Hintergrundüberprüfung bei Bedarf:
    Unternehmen müssen die Überprüfung des Hintergrunds ihrer Mitarbeiter sicherstellen, wenn dies für deren Rolle und Verantwortlichkeiten erforderlich ist. Dies gilt auch für Mitarbeiter von direkten Lieferanten und Dienstleistern, die Zugang zu Ihren Systemen haben.

  • Risikoanalysen:
    Sie müssen Kriterien festlegen, welche Positionen eine solche Überprüfung erfordern. Dabei sind die Risikoeinschätzung, die Klassifizierung der Vermögenswerte und die Geschäftsabläufe maßgeblich.

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  • Rechtlich konformes Vorgehen:
    Die Überprüfung muss im Einklang mit geltenden Gesetzen, Vorschriften und ethischen Grundsätzen stehen, insbesondere mit dem Datenschutzrecht der Union (DSGVO).

  • Regelmäßige Aktualisierung:
    Richtlinien und Verfahren für Hintergrundüberprüfungen müssen regelmäßig evaluiert und bei Bedarf aktualisiert werden, um sie an neue gesetzliche Anforderungen oder veränderte Risiken anzupassen.

  • Rechenschaftspflicht der Unternehmensleitung:
    Die Leitungsorgane Ihres Unternehmens sind persönlich dafür verantwortlich, die Cybersicherheitsmaßnahmen zu genehmigen und deren Umsetzung zu überwachen. Dies schließt auch die Maßnahmen zur Personalsicherheit ein, wie das Pre-Employment Screening.

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Sind Sie NIS2-ready?

Die neue Verordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen – und verlangt nach klaren Maßnahmen, um Risiken zu minimieren. Pre-Employment-Screenings sind dabei ein entscheidender Baustein.

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